Gründung einer Firma

1899,-
netto
  • Inklusive Beurkundung in deutscher Sprache
  • Inklusive Anmeldung beim Gewerbeamt
  • Inklusive Kontoeröffnung
  • Inklusive Notargebühren
  • Inklusive Übersetzerin

Gesellschaftsgründung

Wir benötigen:
  • Führungszeugnis (kleines) nicht älter als 6 Monate
  • Ausweiskopie (ebenfalls noch mind. 6 Monate gültig)
  • Informationen zur gewünschten Gesellschaft
Bei Fragen: 0172 - 20 14 914

Sobald wir alle erforderlichen Unterlagen erhalten haben, werden wir mit dem Gründungsprozess beginnen und Ihnen umgehend eine Rechnung über eine Anzahlung in Höhe von 800,– € zuzüglich Mehrwertsteuer ausstellen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Kosten für Notar und beglaubigte Übersetzungen ebenfalls von uns im Voraus übernommen werden müssen. Kein Notar arbeitet umsonst und hofft, dass am Tage x dann auch der deutsche Klient wie versprochen pünktlich anreist. 

 

Nachdem die Anzahlung geleistet wurde und alle Unterlagen vorliegen, werden wir einen zeitnahen Termin beim Notar für Sie vereinbaren.

 

Die Dauer des Prozesses hängt von Ihrer Geschwindigkeit ab, uns die benötigten Informationen sowie Anzahlung bereitzustellen.

 

Bitte planen Sie eine Vorlaufzeit von 2 bis 4 Wochen ein, da Notare nicht sofort verfügbar sind, ähnlich wie in Deutschland.

 

Die Gründung einer GmbH in Deutschland dauert in der Regel 3–6 Monate, während es in Tschechien deutlich schneller geht.

 

Für weitere Fragen oder Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

 

Die Tschechische Republik bietet viele Vorteile für Unternehmensgründer. Zunächst einmal ist das Land wirtschaftlich stabil und hat eine gute Infrastruktur, was die Geschäftstätigkeit erleichtert.

 

Weiterhin ist die Tschechische Republik Mitglied der Europäischen Union, was den Zugang zum europäischen Markt ermöglicht. Die Unternehmenssteuern sind mit 19% relativ niedrig und es gibt verschiedene staatliche Förderprogramme für Start-ups.

 

Zudem ist die Arbeitskraft im Vergleich zu anderen europäischen Ländern günstiger, ohne dass die Qualität darunter leidet.

 

Die Kosten einer Unternehmensgründung können jedoch je nach Art des Unternehmens variieren. Es fallen Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister, Notarkosten und eventuell Kosten für die Übersetzung von Dokumenten an.

 

Wir bieten Ihnen dafür ein Komplettpaket an, welches aktuell 1499 € (netto) kostet. 

Im Regelfall kommen wir mit dem Betrag aus. Weitere Gebühren können entstehen, für komplexere Lösungen wie: 

Mithilfe beim Finden einer gewerblichen Immobilie für den Firmensitz. Rekrutieren von Personal. Das Finden und beauftragen einer externen Buchhaltungsfirma.

Tipp: Optional bieten wir Ihnen auch eine Virtual Office Lösung an. Ihre Firma wird auf einer unserer Immobilien angemeldet. Dies kostet aktuell 89 € (netto) monatlich und beinhaltet die sofortige Weiterleitung aller Korrespondenzen via PDF, Scan oder Post.

 

In der Tschechischen Republik gelten verschiedene Steuervorschriften und Anforderungen für Unternehmen. Die Körperschaftssteuer beträgt 19%. Es existiert eine Mehrwertsteuer (MwSt.) mit einem Standardsatz von 21% und reduzierten Sätzen von 15% und 10% für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuererklärungen monatlich oder vierteljährlich einreichen, je nach Umsatzhöhe. Es gibt auch eine Immobiliensteuer, die je nach Art und Standort der Immobilie variiert. Darüber hinaus müssen Unternehmen eine Lohnsteuer von den Gehältern ihrer Mitarbeiter abziehen und an die Steuerbehörden abführen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um Strafen und Bußgelder zu vermeiden. Es ist ratsam, dass Unternehmen einen lokalen Steuerberater beauftragen, um sicherzustellen, dass sie alle Anforderungen erfüllen.

 

Es ist nicht zwingend notwendig, dass Sie als Gesellschafter oder Geschäftsführer einer Gesellschaft in Tschechien leben. Sie können diese Positionen auch von einem anderen Land aus bekleiden.

 

Es gibt jedoch einige Aspekte, die Sie beachten müssen. Für bestimmte Geschäftstransaktionen oder Entscheidungen müssen Sie möglicherweise physisch anwesend sein. Beispiel: Mitgliederversammlung etc. Sind Sie jedoch alleiniger Gesellschafter entfällt die Anwesenheitspflicht für die Versammlung.

 

Außerdem ist es hilfreich, die tschechische Sprache zu beherrschen und mit den lokalen Geschäftsgesetzen vertraut zu sein, um Missverständnissen und rechtlichen Problemen vorzubeugen. Es ist auch zu beachten, dass einige Unternehmen möglicherweise einen ständigen Vertreter im Land verlangen. Es ist daher ratsam, sich von einem Rechtsberater über die genauen Anforderungen und Pflichten aufklären zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Vorschriften einhalten. Sollten Sie natürlich keinerlei tschechisch Endkunden haben, brauchen Sie nicht zwingend die tschechische Sprache. In Pilzen sprechen fast alle englisch und in Ausnahmefällen (wie ich) als Auswanderer natürlich deutsch.