Ratgeber · Ländervergleich
Firma in Dubai gründen: warum die Rechnung meist nicht aufgeht
Dubai ist kein schlechter Standort. Die Emirate haben eine funktionierende Verwaltung, moderne Infrastruktur und niedrige Steuersätze. Nur rechnen die Werbeversprechen selten das mit, was für einen deutschen Unternehmer wirklich zählt: Substanzanforderungen, Wohnsitz, Bankzugang, sechs Flugstunden Entfernung – und das deutsche Finanzamt, das den Fall am Ende bewertet.
- 9 % Körperschaftsteuer, 0 % nur unter Bedingungen
- Kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland seit 2022
- 9 % liegen unter der deutschen Niedrigsteuergrenze von 15 %
Fair betrachtet
Was die VAE tatsächlich bieten
Vorweg: Eine Unternehmensgründung in den Emiraten ist nichts Anrüchiges. Es lohnt sich nur, die Rechnung vollständig aufzumachen, bevor man sie aufmacht.
Fangen wir bei dem an, was stimmt. Die Vereinigten Arabischen Emirate erheben seit Juni 2023 eine Körperschaftsteuer von 9 % – und zwar erst auf den Gewinn oberhalb von 375.000 AED, rund 95.000 Euro. Darunter bleibt es bei 0 %. Eine Einkommensteuer auf Gehälter und Dividenden gibt es nicht, die Mehrwertsteuer liegt bei 5 %. Kleine Unternehmen mit bis zu 3 Millionen AED Umsatz können auf Antrag das Small Business Relief nutzen, das inzwischen bis Ende 2029 verlängert wurde.
Dazu kommt: Die Registrierung einer Freezone-Gesellschaft ist in wenigen Tagen erledigt, die Behörden sind digital und schnell, es gibt keine Kapitalverkehrskontrollen, und Dubai ist als Drehscheibe zwischen Europa, Asien und Afrika real gut angebunden. Wer dort tatsächlich lebt und arbeitet, hat einen ordentlichen Standort. Das ist keine Marketingaussage, das ist der ehrliche Befund.
Der Haken liegt nicht in Dubai. Er liegt in der Kombination aus den Bedingungen für die 0 % und dem, was das deutsche Steuerrecht mit einer Gesellschaft macht, deren Eigentümer weiterhin in Deutschland wohnt.
Rechtsformen
Free Zone oder Mainland – der Unterschied
Freezone-Gesellschaft
Registrierung in einer der Sonderwirtschaftszonen, etwa bei der International Freezone Authority (IFZA) in Dubai. 100 % ausländisches Eigentum, eigene Freezone Authority als Registerstelle, Lizenz nach Tätigkeit. Der 0-%-Satz ist hier möglich – aber nur für qualifizierendes Einkommen.
Mainland-LLC
Eine Limited Liability Company unter der Aufsicht des Department of Economy and Tourism. Sie darf ohne Umweg im lokalen Markt verkaufen, unterliegt aber regulär den 9 % Körperschaftsteuer. Seit der Reform des Gesellschaftsrechts ist auch hier meist kein lokaler Partner mehr nötig.
Was beide brauchen
Handelslizenz, Registrierung zur Körperschaftsteuer, Buchführung und Jahresabschluss, ab 375.000 AED Umsatz eine Mehrwertsteuerregistrierung, dazu Visum und Emirates ID für jeden, der vor Ort tätig sein soll.
Der erste Haken
Die 0 % gibt es nicht für jede Tätigkeit
Der steuerfreie Satz gilt nur für eine Qualifying Free Zone Person, und der Status hängt an mehreren Bedingungen gleichzeitig. Die wichtigste ist die Substanz: Die wertschöpfende Tätigkeit muss tatsächlich in der Freizone stattfinden – mit qualifiziertem Personal, echten Betriebsausgaben und Betriebsmitteln, die zur Größe des Geschäfts passen. Ein Flexi-Desk ohne Mitarbeiter reicht ausdrücklich nicht.
Die zweite Bedingung wird in der Werbung fast nie erwähnt: Es zählt nur Einkommen aus einer Qualifying Activity. Die Liste ist abschließend und umfasst im Kern Herstellung und Verarbeitung von Waren, Rohstoffhandel, Halten von Beteiligungen und Wertpapieren, Schiffsbetrieb, Rückversicherung, Fonds- und Vermögensverwaltung, Treasury- und Finanzierungsleistungen im Konzern sowie Warenvertrieb aus einer Designated Zone. Beratung, Marketing, Softwareentwicklung oder Agenturleistungen an fremde Dritte stehen nicht darauf. Genau das ist aber das Geschäft der meisten deutschen Unternehmer, die sich für Dubai interessieren – für sie gilt der Satz von 9 %, nicht 0 %.
Dazu kommt eine De-minimis-Grenze: Übersteigt das nicht qualifizierende Einkommen 5 % des Gesamtumsatzes oder 5 Millionen AED – je nachdem, was niedriger ist – entfällt der Status für die gesamte Periode und die folgenden Jahre. Geschäfte mit Privatpersonen und Immobilienbesitz außerhalb der Freizonen sind ausdrücklich ausgeschlossen, und für Geschäfte mit verbundenen Unternehmen gelten Verrechnungspreisregeln samt Dokumentationspflicht.
Der zweite Haken
Wo die Geschäftsleitung sitzt, sitzt die Steuerpflicht
Eine Gesellschaft ist in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sich der Ort ihrer Geschäftsleitung im Inland befindet (§ 10 AO). Ort der Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung – also dort, wo die laufenden Entscheidungen tatsächlich getroffen werden. Sitzt der Geschäftsführer weiterhin an seinem Schreibtisch in Deutschland und steuert die Dubai-Gesellschaft von dort, dann ist sie steuerlich eine deutsche Gesellschaft. Der Eintrag im Freezone-Register ändert daran nichts.
Genauso zäh ist der private Wohnsitz. Nach § 8 AO genügt eine Wohnung, die man beibehält und benutzt – eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt allein bringt gar nichts, wenn die Wohnung weiter zur Verfügung steht. Wer die Familie in Deutschland lässt und pendelt, bleibt in aller Regel unbeschränkt steuerpflichtig, und zwar mit dem Welteinkommen. Auch die Ansässigkeitsbescheinigung der VAE hilft dann nicht weiter, denn sie ordnet die Ansässigkeit nur aus emiratischer Sicht zu.
Der dritte Haken
Kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE vom 1. Juli 2010 ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Deutschland hatte den Emiraten im Juni 2021 mitgeteilt, dass eine Verlängerung nicht beabsichtigt ist; ein neues Abkommen ist bislang nicht in Sicht. Seit dem 1. Januar 2022 gibt es zwischen beiden Staaten also keine abkommensrechtliche Zuordnung von Besteuerungsrechten mehr.
Praktisch heißt das: Doppelbesteuerung wird nur noch über die einseitigen Regeln des deutschen Steuerrechts vermieden, im Wesentlichen über die Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34c EStG. Wo ein Abkommen sonst eine Betriebsstätte sauber abgrenzt oder eine Ansässigkeit im Streitfall zuweist, muss man sich nun ohne Schiedsrichter mit dem deutschen Finanzamt einigen. Für einen Standort, der ausdrücklich wegen seiner Steuersätze gewählt wird, ist das ein unangenehmer Ausgangspunkt.
Der vierte Haken
9 % liegen unter der Niedrigsteuergrenze
Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 14 AStG greift, wenn drei Dinge zusammenkommen: Ein in Deutschland Steuerpflichtiger beherrscht eine ausländische Gesellschaft, diese erzielt passive Einkünfte, und diese Einkünfte sind niedrig besteuert. Die Rechtsfolge ist unangenehm: Der Gewinn der ausländischen Gesellschaft wird dem deutschen Gesellschafter zugerechnet und bei ihm besteuert – auch wenn nie eine Ausschüttung erfolgt ist.
Die entscheidende Schwelle ist seit dem 1. Januar 2024 auf 15 % gesenkt worden (§ 8 Abs. 5 AStG, angepasst an die globale Mindeststeuer). Mit 9 % Körperschaftsteuer liegen die VAE darunter – und mit 0 % im Freezone-Fall erst recht. Ob es tatsächlich zur Hinzurechnung kommt, hängt daran, ob die Einkünfte aktiv oder passiv sind und ob der Substanztest greift. Aber die Grundkonstellation ist da, und sie muss in jedem Einzelfall geprüft werden.
Zum Vergleich: Eine tschechische s.r.o. zahlt 21 % Körperschaftsteuer. Das liegt über der Grenze – die Frage der Hinzurechnungsbesteuerung stellt sich dort gar nicht erst.
Alltag
Was in den Werbeversprechen fehlt
Wohnsitzpflicht in der Praxis
Damit die Konstruktion trägt, muss der Lebensmittelpunkt wirklich umziehen. Das bedeutet Visum, Emirates ID, Wohnung, Krankenversicherung – und genug Anwesenheitstage, um die Ansässigkeit auch belegen zu können. Ein Zweitwohnsitz in Deutschland macht die Sache kaputt.
Reisezeit und Zeitzone
Rund sechs Flugstunden ab Frankfurt oder München, dazu zwei bis drei Stunden Zeitverschiebung. Für einen Kunden in Hamburg, der am Freitagnachmittag etwas braucht, ist das spürbar. Ein Termin in Deutschland ist ein Reisetag, kein Vormittag.
Bankzugang
Die Kontoeröffnung bei einer emiratischen Bank – etwa bei Emirates NBD – ist nicht Teil der Lizenz. Die Compliance-Prüfungen sind gründlich, die Bearbeitung dauert, und ein abgelehnter Antrag ohne belastbares Geschäftsmodell vor Ort ist kein Einzelfall. Deutsche Kunden überweisen außerdem ungern auf ein Konto in den Emiraten.
Laufende Pflichten
Lizenz und Visa müssen jährlich erneuert werden, dazu kommen Körperschaftsteuer-Registrierung und -Erklärung, Buchhaltung, gegebenenfalls Verrechnungspreisdokumentation und der Nachweis der Substanz. Das ist kein Selbstläufer, sondern laufender Aufwand mit laufenden Kosten.
Und die Wegzugsteuer
Wer für den Umzug Anteile an einer deutschen GmbH mitnimmt, hat vorher noch eine ganz andere Rechnung offen. Was dabei greift und was nicht, steht im Detail hier.
WegzugsbesteuerungKosten
Was die Gründung kostet – und was jedes Jahr wiederkommt
Die Zahlen für Dubai schwanken je nach Freizone und Tätigkeit erheblich. Als Orientierung für das erste Jahr einer Freezone-Gesellschaft mit einem Visum:
| Tschechien (s.r.o.) | Dubai (Freezone) | |
|---|---|---|
| Mindeststammkapital | 1 CZK | je nach Zone, oft symbolisch |
| Lizenz / Gründung im 1. Jahr | Notar- und Amtsgebühren im niedrigen vierstelligen Bereich | rund 9.000–15.000 AED Lizenz, gesamt oft 18.000–34.000 AED |
| Arbeitsplatz | Sitzadresse genügt | Flexi-Desk 3.000–7.000 AED, für Substanz meist zu wenig |
| Visum je Person | entfällt (EU-Freizügigkeit) | 3.000–5.000 AED inkl. Emirates ID |
| Körperschaftsteuer | 21 % – über der 15-%-Grenze | 9 % ab 375.000 AED, 0 % nur bei Qualifying Income |
| Doppelbesteuerungsabkommen mit DE | ja | nein, seit 2022 |
| Anreise ab Süddeutschland | 1–2 Autostunden | rund 6 Flugstunden |
Richtwerte Stand September 2026; die Gebühren der einzelnen Freizonen ändern sich häufig und hängen an Tätigkeit, Zahl der Gesellschafter und Visa. Umrechnung grob: 1.000 AED entsprechen rund 235 Euro.
Ehrlich bleiben
Wann Dubai wirklich passt
Es gibt Fälle, in denen die Emirate die richtige Wahl sind, und sie haben alle dasselbe Merkmal: Der Unternehmer zieht tatsächlich um und baut vor Ort etwas auf. Das betrifft ortsunabhängige Geschäftsmodelle ohne feste Kundentermine in Deutschland, den Rohstoff- und Warenhandel mit Bezug zur Region, Holdingstrukturen mit echtem Management vor Ort, und Familien, die den Lebensmittelpunkt ohnehin verlagern wollen. Wer in Dubai lebt, dort Personal beschäftigt und von dort aus Geschäfte macht, nutzt einen legitimen Standortvorteil.
Für ortsunabhängige Selbstständige und digitale Nomaden ohne Bindung an einen deutschen Bürostandort kann eine Free Zone Company deshalb aufgehen – ebenso für Unternehmer aus Österreich oder der Schweiz, deren nationales Recht anders auf die Konstruktion schaut. Die Firmengründung in Dubai ist in diesen Fällen kein Trick, sondern die Konsequenz einer echten Verlagerung.
Nicht funktionieren wird dagegen das Modell, das am häufigsten verkauft wird: Firma in der Freizone, Flexi-Desk als Adresse, Wohnung und Kunden bleiben in Deutschland, dreimal im Jahr ein Kurztrip an den Golf. Diese Konstruktion hält weder dem Substanztest der VAE noch der Prüfung durch das deutsche Finanzamt stand.
Die Alternative
Mitteleuropa statt Golfregion
Wenn das Motiv nicht das Klima ist, sondern eine tragfähigere Steuer- und Kostenstruktur, dann liegt die Antwort deutlich näher. Eine tschechische s.r.o. lässt sich mit 1 CZK Stammkapital gründen, zahlt 21 % Körperschaftsteuer, hat eine EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sitzt im selben Rechtsraum wie die deutschen Kunden und in derselben Zeitzone. Von Bayern oder Sachsen aus ist der Firmensitz in ein bis zwei Autostunden erreichbar – ein Termin beim Steuerberater ist ein Vormittag, kein Reisetag.
Der entscheidende Unterschied ist aber nicht der Steuersatz, sondern die Belastbarkeit. Bei 21 % stellt sich die Frage der Hinzurechnungsbesteuerung nicht, es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen, und die Substanz vor Ort ist realistisch herstellbar, weil man sie regelmäßig persönlich betreuen kann. Was in Dubai die eigentliche Hürde ist – wirklich dort zu sein – ist in Pilsen oder Prag eine Frage von Stunden, nicht von Flugtagen.
Häufige Fragen
Firma in Dubai gründen – kurz beantwortet
Kann ich eine Firma in Dubai ohne Wohnsitz dort gründen?
Muss ich meine Dubai-Firma mit Wohnsitz in Deutschland versteuern?
Hat Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Dubai?
Ist Dubai komplett steuerfrei?
Bekommt meine Freezone-Firma als Berater oder Agentur die 0 %?
Wie lange dauert die Gründung in Dubai?
Was spricht für Tschechien statt Dubai?
Quellen und Fundstellen: Germany Trade & Invest, VAE-Steuerrecht (Körperschaftsteuer 9 % ab 375.000 AED, MwSt 5 %, DBA-Ende); EY, Ende des DBA Deutschland–VAE zum 31.12.2021; UAE Ministry of Finance, Ministerial Decision No. 265 of 2023 und No. 229 of 2025 zu Qualifying und Excluded Activities; Ministerial Decision No. 131 of 2026 zur Verlängerung des Small Business Relief bis 31.12.2029; § 8 Abs. 5 AStG in der ab 01.01.2024 geltenden Fassung; §§ 8, 10 AO; § 34c EStG. Stand: September 2026.
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