Ratgeber · Wegzug & Steuern
Wegzugsbesteuerung: wann sie greift, wann nicht
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ist die Hürde, an der die Verlagerung ins Ausland am häufigsten scheitert – oft aus Angst vor einer Steuer, die im konkreten Fall gar nicht anfällt. Sie hängt nicht am Umzug, sondern an Ihren Anteilen an einer Kapitalgesellschaft. Wer keine hält oder unter der 1-%-Grenze bleibt, ist von § 6 AStG nicht betroffen.
- Ab 1 % Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft
- Sieben von zwölf Jahren unbeschränkt steuerpflichtig
- Neugründung einer s.r.o. löst für sich genommen nichts aus
Grundlagen
Was die Wegzugsbesteuerung überhaupt besteuert
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, endet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland – und damit auch das deutsche Besteuerungsrecht an Ihren Anteilen an einer Kapitalgesellschaft. Damit die im Inland gewachsenen stillen Reserven dem deutschen Fiskus nicht entgehen, unterstellt das Außensteuergesetz eine fiktive Veräußerung zum Zeitpunkt des Wegzugs: Die Anteile gelten als verkauft, obwohl kein Euro geflossen ist.
Besteuert wird die Differenz zwischen dem gemeinen Wert der Anteile und den ursprünglichen Anschaffungskosten. Über das Teileinkünfteverfahren sind davon 60 % einkommensteuerpflichtig; die restlichen 40 % bleiben steuerfrei. Bei hohen Einkommen landet die effektive Belastung damit bei rund 25 bis 28,5 % des fiktiven Gewinns – fällig, ohne dass Liquidität aus einem Verkauf zur Verfügung steht. Genau das macht die Wegzugsteuer so unangenehm.
Im deutschen Steuerrecht gilt eine Beteiligung ab 1 % als wesentliche Beteiligung. Ob die Anteile an einer inländischen GmbH oder an einer ausländischen Gesellschaft bestehen, spielt keine Rolle: Erfasst werden wesentliche Beteiligungen im Privatvermögen unabhängig vom Sitz der Gesellschaft. Maßgeblich ist allein, dass Deutschland sein Besteuerungsrecht verliert.
Voraussetzungen
Drei Bedingungen müssen zusammenkommen
1. Anteile ab 1 %
Sie waren innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt – also an einer GmbH, UG, AG oder einer vergleichbaren ausländischen Gesellschaft. Es zählt die Beteiligung im Privatvermögen im Sinne des § 17 EStG.
2. Sieben von zwölf Jahren
Sie waren innerhalb der letzten zwölf Jahre vor dem Wegzug insgesamt mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (§ 6 Abs. 2 AStG). Wer erst kurz in Deutschland lebt, fällt nicht darunter.
3. Ein Auslöser
Es muss ein Ereignis hinzukommen, das das deutsche Besteuerungsrecht beendet oder beschränkt – typischerweise die Aufgabe von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt.
Auslöser
Was die Wegzugsbesteuerung auslöst
Der Wegzug selbst
Aufgabe des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland. Der klassische Fall: Sie melden sich ab und verlagern Ihren Lebensmittelpunkt nach Prag oder Pilsen.
Unentgeltliche Übertragung
Schenkung oder Vererbung der Anteile an eine Person, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist – etwa an das bereits im Ausland lebende Kind.
Ansässigkeitswechsel per DBA
Auch ohne vollständige Abmeldung kann ein Doppelbesteuerungsabkommen die Ansässigkeit ins andere Land verlagern und damit das deutsche Besteuerungsrecht beschränken.
Wichtig für den Wegzug nach Tschechien: Seit 2022 gibt es keine unbefristete, zinslose Stundung mehr für Umzüge innerhalb der EU. Der Wegzug in einen EU-Staat wird steuerlich behandelt wie der Wegzug in einen Drittstaat. Wer sich auf die alte EU-Regelung verlässt, rechnet mit einer Erleichterung, die es nicht mehr gibt.
Entwarnung
Was sie nicht auslöst
Die Neugründung einer s.r.o.
Eine frisch gegründete tschechische s.r.o. hat zum Zeitpunkt des Wegzugs keine stillen Reserven. Gemeiner Wert und Anschaffungskosten sind identisch, der fiktive Veräußerungsgewinn beträgt null – und damit auch die Steuer.
Beteiligungen unter 1 %
Wer weniger als 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält und diese Grenze auch in den letzten fünf Jahren nie erreicht hat, ist von § 6 AStG nicht betroffen.
Einzelunternehmen ohne Anteile
§ 6 AStG erfasst Anteile an Kapitalgesellschaften, nicht die freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit als solche. Für Betriebsvermögen gelten eigene Entstrickungsregeln – ein Punkt, der gesondert geprüft gehört.
Deutsche Immobilien
Grundbesitz in Deutschland löst keine Wegzugsteuer aus. Er bleibt schlicht beschränkt steuerpflichtig, die Mieteinkünfte werden weiter in Deutschland erklärt.
Der übliche Fall
Die meisten unserer Mandanten gründen neu in Tschechien, statt eine bestehende GmbH zu verlagern. In dieser Konstellation ist die Wegzugsbesteuerung schlicht kein Thema.
So läuft die GründungRechenbeispiel
GmbH mitnehmen oder neu gründen – der Unterschied in Zahlen
Zwei Unternehmer ziehen nach Tschechien. Beide waren mehr als sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Der eine hält 100 % an seiner deutschen GmbH, der andere gründet eine neue s.r.o. und hält keine deutschen Anteile mehr.
| Neugründung s.r.o. | Bestehende GmbH | |
|---|---|---|
| Gemeiner Wert der Anteile | rund 0 € (Neugründung) | 900.000 € |
| Anschaffungskosten | Stammkapital | 25.000 € |
| Fiktiver Veräußerungsgewinn | 0 € | 875.000 € |
| Steuerpflichtig (60 %) | 0 € | 525.000 € |
| Wegzugsteuer (Spitzensatz inkl. Soli) | 0 € | rund 249.000 € |
Vereinfachtes Beispiel ohne Freibeträge, Verlustverrechnung und Kirchensteuer. Der gemeine Wert wird in der Praxis nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelt und ist regelmäßig der Streitpunkt mit dem Finanzamt.
Der Unterschied liegt also nicht im Umzug, sondern in dem, was Sie an Anteilen mitnehmen. Und eine Warnung an dieser Stelle: Wer die deutschen GmbH-Anteile vor dem Wegzug in die neue s.r.o. einbringt, hat damit nichts gewonnen – eine solche Übertragung ist selbst ein steuerpflichtiger Vorgang und gehört vorher durchgerechnet.
Wenn sie doch greift
Ratenzahlung und Rückkehrregelung
Fällt die Steuer an, muss sie nicht sofort in einer Summe fließen. Auf Antrag wird sie in sieben gleichen Jahresraten gezahlt (§ 6 Abs. 4 AStG), zinslos, in der Regel aber nur gegen Sicherheitsleistung – Bankbürgschaft, Verpfändung der Anteile oder Grundschuld. Dazu kommen laufende Mitteilungspflichten gegenüber dem Finanzamt nach § 6 Abs. 5 AStG: Anschrift im Ausland melden und jährlich bestätigen, dass die Anteile noch gehalten werden.
Der zweite Ausweg ist die Rückkehrregelung: Kehren Sie innerhalb von sieben Jahren nach Deutschland zurück, ohne die Anteile zwischenzeitlich veräußert zu haben, entfällt der Steueranspruch rückwirkend. Die Frist lässt sich auf bis zu zwölf Jahre verlängern. Der Bundesfinanzhof hat 2022 entschieden, dass es dafür keiner Rückkehrabsicht im Zeitpunkt des Wegzugs bedarf – entscheidend ist die tatsächliche Rückkehr (BFH, Urteil vom 21.12.2022, I R 55/19).
Neu seit 2025
Auch Fondsanteile im Privatvermögen
Seit dem 1. Januar 2025 erfasst die Wegzugsbesteuerung zusätzlich Anteile an (Spezial-)Investmentfonds im Privatvermögen – also auch ETF-Depots. Die Regelung greift, wenn Sie innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % am Investmentfonds beteiligt waren oder Ihre Anschaffungskosten mindestens 500.000 Euro betragen. Auch hier gilt: besteuert werden nur stille Reserven, Stundung in sieben Raten und Rückkehrregelung funktionieren entsprechend. Für Unternehmer mit größerem Wertpapierdepot ist das der Punkt, der bei der Planung am häufigsten übersehen wird.
Häufige Fragen
Wegzugsbesteuerung kurz beantwortet
Wer muss die Wegzugsteuer zahlen?
Wann wird die Wegzugsbesteuerung fällig?
Gilt die Wegzugsbesteuerung auch innerhalb der EU?
Kann ein Doppelbesteuerungsabkommen die Steuer verhindern?
Löst die Gründung einer s.r.o. in Tschechien Wegzugsteuer aus?
Sind Immobilien betroffen?
Quellen und weiterführende Fundstellen: § 6 Abs. 1 bis 5 AStG (Außensteuergesetz), § 17 EStG, § 19 Abs. 3 InvStG in der ab 01.01.2025 geltenden Fassung, BFH-Urteil vom 21.12.2022, I R 55/19. Stand: September 2026.
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