Ratgeber · Rechtsformen

Limited gründen: warum die englische Ltd. erledigt ist

Die Limited war jahrelang die Standardantwort für deutsche Kleinunternehmer, denen 25.000 Euro Stammkapital zu viel waren. Seit dem Brexit ist sie das nicht mehr – und zwar nicht, weil sie unbequem geworden wäre, sondern weil sie für ein in Deutschland geführtes Unternehmen die Haftungsbeschränkung verliert. Wer heute noch eine Ltd. hält, hat ein Problem, das sich still aufbaut.

  • Seit dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich ein Drittstaat
  • Verwaltungssitz in Deutschland: persönliche Haftung der Gesellschafter
  • Identitätsprüfung bei Companies House bis November 2026
Britische Inseln in Grau, getrennt durch eine gestrichelte Linie von einer warm beleuchteten mitteleuropaeischen Stadt - Symbolbild zum Ende der englischen Limited
1 £Stammkapitalohne Haftungsschutz
Drittstaat seit 2021Persönliche Haftung25 % KörperschaftsteuerID-Pflicht bis Nov. 2026

Rückblick

Warum die Limited einmal die richtige Antwort war

Der Aufstieg der Limited in Deutschland hatte einen klaren Grund. Der Europäische Gerichtshof hatte in den Entscheidungen Centros, Überseering und Inspire Art festgestellt, dass die Niederlassungsfreiheit es einer Gesellschaft erlaubt, in einem EU-Staat gegründet zu werden und ihre Geschäfte in einem anderen zu führen. Damit war die englische Private Company Limited by Shares für deutsche Gründer offen – und sie war schlicht schneller und billiger.

Die Gründung der Limited lief online beim Companies House, das Stammkapital konnte bei einem Pfund liegen, eine notarielle Beglaubigung war nicht nötig, und nach wenigen Tagen stand die Gesellschaft. Gegenüber der deutschen GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital, Notartermin und Handelsregistereintragung war das ein handfester Vorteil. Wer in Deutschland tätig war, meldete eine Zweigniederlassung an, trug sie ins Handelsregister ein und machte die Gewerbeanmeldung – fertig.

Das Modell begann schon 2008 zu bröckeln, als der deutsche Gesetzgeber die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) einführte, die mit einem Euro Einlage auskommt. Der Brexit hat es dann beendet.

Der Bruch

Was der Brexit rechtlich verändert hat

Seit dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich für das europäische Gesellschaftsrecht ein Drittstaat. Die Niederlassungsfreiheit gilt nicht mehr, und das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen EU und UK ersetzt sie nicht. Damit fällt die deutsche Rechtsprechung auf ihren alten Maßstab zurück: die Sitztheorie. Maßgeblich ist danach nicht, wo eine Gesellschaft eingetragen ist, sondern wo sie tatsächlich verwaltet wird.

Für eine Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland heißt das: Sie wird hier nicht mehr als Kapitalgesellschaft anerkannt. Das deutsche Recht kennt die Rechtsform der Limited nicht, und es gibt keinen freien Rechtsformzwang – also wird die Gesellschaft in eine deutsche Form umqualifiziert. Bei mehreren Gesellschaftern in eine GbR oder OHG, bei einem einzigen Gesellschafter in ein Einzelunternehmen.

Die Rechtsfolge ist die, wegen der man die Limited ursprünglich gewählt hatte, nur umgekehrt: Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten. Das OLG München hat das mit Urteil vom 5. August 2021 (29 U 2411/21 Kart) durchentschieden; andere Gerichte sind gefolgt. In der Praxis fällt auch die Parteifähigkeit weg – die Ltd. kann als solche nicht mehr ohne Weiteres klagen oder verklagt werden.

Wichtig: Nach englischem Recht existiert die Limited weiter. Es ist nicht die Gesellschaft, die verschwindet, sondern ihre Anerkennung in Deutschland – und mit ihr der Haftungsschutz.

Bestandsaufnahme

Was das für bestehende Ltd-Inhaber bedeutet

Die Haftung läuft mit

Betroffen sind nicht nur neue Geschäfte. Verbindlichkeiten, die nach dem Wegfall der Anerkennung entstehen, treffen die Gesellschafter unmittelbar. Wer weiter Verträge im Namen der Limited schließt, baut die Haftung Tag für Tag weiter auf.

Zweigniederlassung im Handelsregister

Die eingetragene deutsche Zweigniederlassung einer Ltd. passt rechtlich nicht mehr zur Lage. Sie gehört bereinigt, sobald das Geschäft in eine tragfähige Rechtsform überführt ist.

Das Umwandlungsfenster ist zu

Die Sonderregelung, mit der sich Limiteds vor dem Brexit grenzüberschreitend auf eine deutsche Personenhandelsgesellschaft verschmelzen ließen, ist ausgelaufen. Wer sie verpasst hat, muss den Weg über eine Neugründung und die Übertragung des Geschäfts gehen.

Bank, Kunden, Bonität

Banken und größere Auftraggeber prüfen die Rechtsform. Eine Ltd., die im deutschen Rechtsverkehr als GbR behandelt wird, ist bei Kreditwürdigkeit und Ausschreibungen kein Vorteil mehr, sondern eine Rückfrage.

Companies House läuft weiter

Solange die Gesellschaft im britischen Register steht, bleiben Confirmation Statement und Jahresabschluss fällig – in englischer Sprache und nach englischem Recht. Doppelte Buchhaltung für ein Unternehmen, das komplett in Deutschland arbeitet.

Nicht einfach verfallen lassen

Eine Limited, die von Companies House wegen fehlender Meldungen gelöscht wird, nimmt ihr Vermögen mit: Was noch auf sie eingetragen ist, fällt als bona vacantia an die britische Krone. Die Löschung gehört geordnet gemacht, nicht ausgesessen.

Vier Schritte

Was Ltd-Inhaber jetzt tun

1. Lage feststellen

Wo liegt der Verwaltungssitz tatsächlich? Wer trifft die Entscheidungen, von wo aus? Wie viele Gesellschafter gibt es? Davon hängt ab, ob aus der Limited eine GbR, eine OHG oder ein Einzelunternehmen geworden ist – und wer in welcher Höhe haftet.

2. Rechtsform wählen

UG, GmbH oder eine EU-Gesellschaft wie die tschechische s.r.o. Entscheidend ist nicht der niedrigste Steuersatz auf dem Papier, sondern ob die Haftungsbeschränkung im deutschen Rechtsverkehr trägt.

3. Geschäft überführen

Neue Gesellschaft gründen und den Betrieb übertragen: Verträge, Kunden, Anlagevermögen, Domains, Konten. Das ist steuerlich kein Selbstläufer und gehört mit dem Steuerberater durchgerechnet, bevor der erste Vertrag umgeschrieben wird.

4. Limited sauber löschen

Erst wenn nichts mehr auf ihr liegt, wird die Ltd. beim Companies House gelöscht – die freiwillige Löschung kostet digital nur noch 13 Pfund. Vorher offene Meldungen nachholen, sonst bleibt sie im Register hängen.

Neugründung

Kann man in Deutschland heute noch eine Limited gründen?

Formal ja. Die Gründung einer Limited beim Companies House steht jedem offen, auch mit Wohnsitz in Deutschland. Man braucht ein registered office in Großbritannien, mindestens einen Director, die articles of association und eine Einlage, die bei einem Pfund liegen darf. Nur ist das inzwischen die teurere und schlechtere Variante – aus vier Gründen.

Erstens die Haftung. Sie ist der eigentliche Punkt: Wird die Gesellschaft von Deutschland aus geführt, gibt es keine Haftungsbeschränkung. Damit fällt der einzige Grund weg, aus dem man eine Kapitalgesellschaft gründet.

Zweitens die Steuer. Die britische Körperschaftsteuer liegt seit April 2023 bei 25 % für Gewinne über 250.000 Pfund. Nur bis 50.000 Pfund gilt der Kleinunternehmersatz von 19 %, dazwischen greift eine Marginalzone mit einer effektiven Grenzbelastung von 26,5 %. Der alte Vorteil von pauschal 19 % existiert nicht mehr. Und wer die Gesellschaft ohnehin aus Deutschland leitet, ist hier unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig – der britische Satz spielt dann gar keine Rolle.

Drittens der Verwaltungsaufwand. Seit dem 18. November 2025 müssen Directors und wirtschaftlich Berechtigte ihre Identität bei Companies House verifizieren. Für neue Directors gilt das sofort, bestehende müssen spätestens mit ihrem nächsten Confirmation Statement nachziehen – die Übergangsfrist läuft bis November 2026. Ohne Verifizierung als Director zu handeln ist eine Straftat.

Viertens die Gebühren. Seit dem 1. Februar 2026 kostet die Online-Gründung 100 Pfund statt 50, das jährliche Confirmation Statement 50 Pfund statt 34. Dazu kommen Jahresabschluss und Buchhaltung nach englischem Recht, in englischer Sprache, meist mit einem Dienstleister vor Ort.

Vergleich

Die Alternativen nebeneinander

s.r.o. (Tschechien)UG / GmbH (Deutschland)
Mindeststammkapital1 CZKUG 1 € · GmbH 25.000 €
Haftungsbeschränkung bei Verwaltungssitz in Deutschlandja (EU-Niederlassungsfreiheit)ja
Körperschaftsteuer21 %rund 30 % inkl. Gewerbesteuer und Soli
Notarin Tschechienin Deutschland
BesonderheitEU-USt-IdNr., Buchhaltung auf TschechischUG: 25 % des Gewinns als Rücklage bis 25.000 €

Die englische Limited fehlt in dieser Tabelle nicht aus Versehen: Bei Verwaltungssitz in Deutschland fällt sie in der entscheidenden Zeile durch. Auch eine irische Limited ist übrigens kein Ersatz-Trick – sie bleibt zwar als EU-Gesellschaft anerkannt, aber wer sie vom deutschen Schreibtisch aus führt, ist mit ihr in Deutschland körperschaftsteuerpflichtig; die irischen 12,5 % greifen dann nicht.

Der Nachfolger

Was die Rolle der Limited heute übernimmt

Wer nach der Ltd. gesucht hat, wollte meistens dasselbe: eine Kapitalgesellschaft mit echter Haftungsbeschränkung, ohne 25.000 Euro Stammkapital vorzustrecken. Genau das leistet die tschechische s.r.o. Ein Stammkapital von 1 CZK genügt, die Gesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft im Sinne des EU-Rechts, und weil Tschechien in der EU ist, gilt die Niederlassungsfreiheit – der Punkt, an dem die Limited gescheitert ist. Dazu kommen 21 % Körperschaftsteuer, eine EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ein Firmensitz, der von Bayern oder Sachsen aus in ein bis zwei Autostunden erreichbar ist.

Ehrlich bleibt dabei: Die s.r.o. ersetzt die Limited als Rechtsform, nicht als Steuertrick. Wer sie ausschließlich vom deutschen Schreibtisch aus leitet, hat den Ort der Geschäftsleitung in Deutschland und ist hier steuerpflichtig – wie bei jeder ausländischen Gesellschaft. Der Unterschied zur Ltd. ist die Haftung: Die bleibt beschränkt, und darauf kam es den meisten Ltd-Gründern von Anfang an an.

Häufige Fragen

Limited gründen – kurz beantwortet

Was kostet es, eine Limited zu gründen?
Die Eintragung beim Companies House kostet seit dem 1. Februar 2026 online 100 Pfund. Dazu kommen laufend das Confirmation Statement mit 50 Pfund im Jahr, eine Adresse als registered office in Großbritannien sowie Buchhaltung und Jahresabschluss nach englischem Recht. Der oft genannte Preis von unter 50 Pfund ist überholt.
Kann man in Deutschland eine Limited gründen?
Man kann von Deutschland aus eine Ltd. in Großbritannien eintragen lassen und hier eine Zweigniederlassung anmelden. Sinnvoll ist es nicht mehr: Liegt der Verwaltungssitz in Deutschland, wird die Gesellschaft hier nicht als Kapitalgesellschaft anerkannt, und die Haftungsbeschränkung entfällt.
Haften die Gesellschafter einer Limited persönlich?
Seit dem Brexit ja, wenn der Verwaltungssitz in Deutschland liegt. Die Limited wird dann als GbR oder OHG behandelt, bei nur einem Gesellschafter als Einzelunternehmen – in allen Fällen mit unbeschränkter persönlicher Haftung, auch mit dem Privatvermögen.
Was ist der Vorteil einer Limited heute noch?
Für ein Unternehmen, das tatsächlich in Großbritannien sitzt und dort arbeitet, ist sie eine ganz normale, gut funktionierende Rechtsform. Für ein Geschäft, das vollständig in Deutschland läuft, bleibt kein Vorteil übrig – weder bei der Haftung noch bei der Steuer noch beim Aufwand.
Warum Ltd und nicht GmbH?
Das war bis 2008 eine berechtigte Frage: 1 Pfund gegen 25.000 Euro Stammkapital. Heute beantwortet die UG (haftungsbeschränkt) dieselbe Frage im deutschen Recht, und die tschechische s.r.o. beantwortet sie im EU-Recht mit 1 CZK und 21 % Körperschaftsteuer.
Was passiert mit meiner bestehenden Ltd.?
Nach englischem Recht besteht sie weiter, in Deutschland gilt sie als Personengesellschaft oder Einzelunternehmen. Der übliche Weg ist: neue Gesellschaft gründen, Geschäft übertragen, offene Meldungen beim Companies House nachholen und die Limited erst danach löschen lassen. Vorher lohnt der Blick eines Anwalts auf die bereits entstandene Haftung.
Ist eine irische Limited die Lösung?
Sie bleibt als EU-Gesellschaft in Deutschland anerkannt, die Haftungsbeschränkung trägt also. Steuerlich bringt sie einem in Deutschland ansässigen Unternehmer aber nichts: Wird die Gesellschaft von hier aus geleitet, liegt der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland und die Gewinne werden hier besteuert.
Kein Rechtsrat, sondern Einordnung. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Wie stark Ihre bestehende Limited betroffen ist und welcher Weg aus der Haftung führt, hängt an Ihrem Einzelfall – das gehört zu einem Anwalt und Ihrem Steuerberater. Wir übernehmen die Gründung in Tschechien; siehe auch unseren Beitrag zur Wegzugsbesteuerung, wenn Anteile mitwandern sollen.

Quellen und Fundstellen: OLG München, Urteil vom 05.08.2021, 29 U 2411/21 Kart (Umqualifizierung einer Limited mit deutschem Verwaltungssitz); EuGH-Rechtsprechung Centros, Überseering, Inspire Art zur Niederlassungsfreiheit; § 5a GmbHG (Unternehmergesellschaft); HMRC, Corporation Tax rates 2026/27 (19 %, 25 %, Marginal Relief); Companies House / GOV.UK zur Identitätsprüfung seit 18.11.2025 und zu den Gebühren ab 01.02.2026. Stand: September 2026.

Aus der Ltd. in eine Rechtsform, die trägt

Wir gründen Ihre s.r.o. schlüsselfertig – Notar, Gewerbeamt, Handelsregister, Sitzadresse. Eine Kapitalgesellschaft im EU-Binnenmarkt, mit Haftungsbeschränkung, die im deutschen Rechtsverkehr auch hält.

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